Alltagsbegleiter für behinderte Menschen
Zunehmend zählen wir auch junge Menschen zu unserem Klientel, denn Schicksalsschläge sowie seelische Belastung führen dazu, dass auch junge Menschen in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind oder aufgrund von geistigen Beeinträchtigungen Unterstützung bei Formalitäten benötigen.
Zunehmend zählen wir auch junge Menschen zu unserem Klientel, denn Schicksalsschläge sowie seelische Belastung führen dazu, dass auch junge Menschen in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind oder aufgrund von geistigen Beeinträchtigungen Unterstützung bei Formalitäten benötigen.
Unsere Alltagsbegleiter sorgen für emotionale Unterstützung, helfen beim organisieren von Terminen und sind eine zuverlässige Stütze im täglichen Leben.
Damit Senioren und Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen wieder aktiv am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können sorgen unsere Alltagsbegleiter für die nötige Unterstützung.
Erleichterung für Angehörige
Nicht nur für Betroffene sind unsere Alltagsbegleiter eine Hilfe im täglichen Leben sondern auch für die Angehörigen. Die Begleitung von pflegebedürftigen Familienmitgliedern zu verschiedenen Angelegenheiten außer Haus, kann für Angehörige zeitlich und körperlich eine Herausforderung darstellen. Hier bieten Alltagsbegleiter eine wesentliche Erleichterung, denn durch die Unterstützung unserer Alltagsbegleiter können Angehörige sicher sein, dass ihre Liebsten in den eigenen vier Wänden, wie auch außer Haus bestens versorgt sind.
Kostenfreie Betreuung durch Alltagsbegleiter ab Pflegegrad 1
Die Leistungen unserer Alltagsbegleiter sind für Kunden mit Pflegegrad kostenfrei, da diese komplett von den Kranken- oder Pflegekassen getragen werden.
Ihr Pflegegeld bleibt erhalten
Die von uns bei der Kasse abgerufenen Leistungen können auch von gewerblichen Dienstleistern in Anspruch genommen werden. Dadurch bleibt Ihr Pflegegeld vollständig erhalten, wenn Sie die Betreuung durch einen Alltagsbegleiter in Anspruch nehmen.
Qualifizierte Alltagsbegleiter
Unsere Alltagsbegleiter sind nach §45a/b SGB XI im Umgang mit pflegebedürftigen Menschen qualifiziert und somit gezielt auf die Bedürfnisse von Senioren und Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen geschult.